Die Rechtsanwaltsfachangestellten sind „das Aushängeschild“ der Anwaltskanzlei. Man koordiniert Termine und empfängt die Mandantschaft. Die Akte muss entsprechend angelegt bzw. geführt werden, sodass der Rechtsanwalt mit der Beratung beginnen kann. In die Verantwortung dieses Berufes fällt auch die Kommunikation mit Behörden und Gerichten. Es werden die dafür benötigten Dokumente zusammengestellt. Während der dreijährigen Ausbildung zur /zum Rechtsanwaltsfachangestellten wird auf der Grundlage von verschiedenen Gesetzen (u.a. BGB, ZPO, RVG) das nötige Fachwissen erworben, um z.B. Schriftsätze (Klageschriften, Einsprüche, Beschwerden) eigenständig zu entwerfen und zu bearbeiten.
Auch im Hinblick auf die organisatorische Ebene des Berufes werden Inhalte vermittelt, die für den Kanzleialltag unerlässlich sind: Überwachung von Fristen und Terminen, Koordinierung des Schriftverkehrs und das Erstellen von Rechnungen. Selbstverständlich ist auch die Kommunikation mit der Mandantschaft am Telefon Bestandteil der Ausbildung.
Bildungsgangleitung
Herr OStR Jochen Schnitzler
Berufsbezogene Fächer
Berufsübergreifende Fächer
Verwaltung
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